Bestellerprinzip – Wer zahlt den Makler?

Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache

Seit Februar 2015 ist das viel diskutierte Bestellerprinzip beschlossene Sache.

Wer zahlt den Makler? Das Bestellerprinzip bedeutet, dass zukünftig der Vermieter einer Wohnung, wenn er einen Immobilienmakler mit der Vermietung beauftragt/bestellt, die Provision auch bezahlen muss und nicht wie in der Vergangenheit der Mieter.

Das Bestellerprinzip gilt nicht für den Verkauf von Immobilien!

Hier wurde wieder einmal von staatlicher Seite in den Markt eingegriffen, wo keine Regulierung notwendig war. Der Markt reguliert sich selbst. Warum soll der Vermieter, der etwas anzubieten hat was viele wollen, den Makler bezahlen? Da es im gewerblichen Bereich eher ein Überangebot an Mietobjekten gibt, ist dort die gängige Praxis, dass der Vermieter/Besteller den Makler bezahlt.

Welche Stilblüten das Bestellerprinzip hervorbringen wird, wird die Zukunft zeigen. In Maklerkreisen wird schon laut darüber nachgedacht, dass die Mietinteressenten eine Besichtigungsgebühr in Höhe von € 30 bis € 50 pro Besichtigung bezahlen oder dass der Mieter z. B. für die Küche eine Ablösegebühr entrichtet.

Das Bestellerprinzip geht von Heiko Maas, vom ehemaligen Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, aus. In seinen eigenen Worten, ist es für ihn selbstverständlich, dass derjenige der den Makler bestellt auch bezahlt. Seine edle Absicht hatte er aber irgendwie bei der Vermietung seines eigenen Hauses im August 2014 vergessen. Komischerweise musste der Mieter den von ihm bestellten Makler bezahlen. Als dieser Vorgang in den Medien publiziert wurde hat Herr Maas dem Mieter die Maklergebühr erstattet und sich damit gerechtfertigt, dass er sich ja nur an „bestehendes Gesetz“ gehalten hat. Da hat Heiko doch wohl mit zweierlei „Maas“ gemessen.

Weitere Infos zu den neuen Regelungen

Die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH

Spieler & Seeberger sind seit mehr als 25 Jahren im Großraum Stuttgart und Umgebung tätig. Durch Ihr einzigartiges Wertermittlungsverfahren und Ihren außergewöhnlichen Service sind Spieler & Seeberger nicht nur bei Stammkunden als der sympathische Qualitätsmakler bekannt, sondern erhielten zahlreiche Auszeichnungen in namhaften Magazinen, die diese Titulierung bestätigen. Mitunter wurde die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH auf Platz 2 der besten Immobilienmakler Stuttgarts gewählt.

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