Eigenbedarf – Wie komme ich in meine Wohnung?

Eigenbedarf

So melden Sie Eigenbedarf an

Stellen Sie sich vor, sie sind Immobilienbesitzer und möchten in ihr Eigenheim einziehen, auch bekannt als Eigenbedarf anmelden. Nur wohnen da noch Mieter. Die rechtliche Lage ist recht übersichtlich und soll hier kurz erläutert werden. Wir möchten aber auch auf oft vergessene Faktoren bei so einer Kündigung aufmerksam machen, die Ihnen das Leben erleichtern können.

Eigenbedarf

Zunächst einmal die gute Nachricht: Ja, Sie dürfen in Ihrer eigenen Wohnung wohnen. Allerdings müssen Sie einige Dinge beachten. Rechtlich gesehen müssen Sie ihren Mieter rechtzeitig informieren, wenn er denn ausziehen soll. Spätestens am dritten Werktag des Monats. Je nach der Länge des Mietverhältnisses hat er dann zwischen drei und neun Monaten Zeit für den Umzug. So weit, so rechtlich. Ihre Kündigung muss natürlich formal korrekt sein und bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gibt es im Netz zahllose Ratgeber, im Zweifelsfall hilft hier auch ein Anwalt, ein stichfestes Schreiben aufzusetzen. Dennoch gibt es Faktoren, die Ihnen als Eigentümer die Sache erleichtern oder schwerer machen werden. Diese möchten wir hier beleuchten.

Es beginnt schon bei Abschluss des Mietvertrages. Planen Sie zu diesem Zeitpunkt, in fünf Jahren in ihr Objekt einzuziehen? Dann müssen Sie das Ihrem Mieter mitteilen. Das ist kein Tipp, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Kann er Ihnen nämlich nachweisen, dass Sie von Ihrem Einzug wussten, aber nichts gesagt haben, verlieren Sie tatsächlich Ihr Recht auf Kündigung wegen Eigenbedarf. Allerdings müssen Sie nichts sagen, was nicht fest geplant ist. Die bloße Idee, eines Tages selbst dort wohnen zu wollen, muss nicht mitgeteilt werden. Aber hier können Sie sich tatsächlich schon einiges ersparen. Seien Sie offen zu Ihrem (potenziellen) Mieter. Wenn sie sich nicht sicher sind, ob sie eines Tages nicht doch selbst dort wohnen wollen, teilen Sie ihm dies mit. Das wird ihn vorbereiten und die ganze Sache viel entspannter machen.

Ein gutes Verhältnis zu seinen Mietern ist hier wirklich Gold wert. Im schlimmsten Fall verkrachen Sie sich mit einem Mieter, der seit langer Zeit dort wohnt. Sie kündigen ihn auf Eigenbedarf mit einer Frist von 9 Monaten. Er übergibt die Sache einem Anwalt, der einen formalen Fehler findet und Sie bekommen zwei Tage vor Ihrem Umzug Post. Die Kündigung ist unwirksam und Ihr Umzug um ein knappes Jahr verschoben. So ein Szenario ist sicherlich nicht sehr wahrscheinlich, doch wäre es mit einem guten Verhältnis zum Mieter sicherlich anders ausgegangen. Die Kündigung wäre akzeptiert worden und trotz eines Formfehlers wäre alles freundschaftlich über die Bühne gegangen.

Unser Rat

Daher ist der gut gemeinte Rat vom Immobilienmakler: Suchen Sie sich Ihre Mieter gut aus, sodass Sie auch persönlich ein offenes Verhältnis pflegen können. In kaum einem Bereich ist Offenheit so wichtig, wie bei der Kündigung auf Eigenbedarf. Sie dürfen nämlich rechtlich tatsächlich nur kündigen, wenn Sie oder ein naher Verwandter, in Ausnahmefällen auch nahestehende Bekannte, dort einziehen werden. Und zwar wirklich werden, nicht nur vielleicht einziehen wollen. Wenn Sie hier nicht mit offenen Karten spielen, kann es auch im Nachhinein noch richtig teuer für Sie werden. Allerdings gilt auch hier: Offenheit kann Ihnen so manchen Streit ersparen. Wenn Sie planen, in zwei Jahren in Ihr Objekt einzuziehen, reden Sie mit ihrem Mieter. Warten Sie nicht auf den letzten Drücker mit dem Verschicken der Kündigung. Wenn ein Mieter sieht, dass Ihnen etwas daran liegt, dass er einen ordentlichen Umzug planen kann, denkt er gar nicht an einen Anwalt.

Also seien Sie offen. Es wird sich für Sie lohnen und Sie können den meisten rechtlichen Fallen sehr elegant aus dem Weg gehen.

Die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH

Spieler & Seeberger sind seit mehr als 25 Jahren im Großraum Stuttgart und Umgebung tätig. Durch Ihr einzigartiges Wertermittlungsverfahren und Ihren außergewöhnlichen Service sind Spieler & Seeberger nicht nur bei Stammkunden als der sympathische Qualitätsmakler bekannt, sondern erhielten zahlreiche Auszeichnungen in namhaften Magazinen, die diese Titulierung bestätigen. Mitunter wurde die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH auf Platz 2 der besten Immobilienmakler Stuttgarts gewählt.

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