Energieausweis

EnergieausweisNachdem es mit dem Energieausweis in der Vergangenheit nicht immer so genau genommen wurde, hat der Gesetzgeber nun mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), die zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, nachgebessert. Damit die komplexe Materie verständlicher wird, erhalten Sie nachfolgend zu dem Thema einige zuverlässige Informationen.

In Zukunft muss jeder Immobilieneigentümer, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, den potenziellen Interessenten nicht nur unaufgefordert den Energieausweis vorlegen, sondern bereits beim Inserieren der Immobilie in den Printmedien oder im Internet die folgenden Punkte angeben:

• Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
• Wert des Energiebedarfs oder des Endenergieverbrauchs
• Baujahr der Immobilie
• Energieträger für die Heizung (Gas, Strom oder Öl)
• Energieeffizienzklasse

Die wichtigsten Änderungen an dem neuen Energieausweis sind, dass die Skala für den Energieverbrauchskennwert jetzt nicht mehr von 0 bis 400 geht, sondern von 0 bis 250, und dass die Immobilie jetzt (ähnlich wie bei Elektrogeräten) in Energieeffizienzklassen von A bis H eingestuft wird, wobei A die beste und H die schlechteste Energieeffizienzklasse ist. Dies soll einen schnellen Überblick über den zu erwartenden Energieverbrauch schaffen.

Verstößt der Vermieter oder Veräußerer dagegen, kann er mit einem Bußgeld von bis zu € 15.000 bestraft werden.

Sollten Sie bereits einen alten Energieausweis besitzen, bleibt dieser für die vollen 10 Jahre bis zu seinem Ablauf gültig. Erst danach muss ein neuer Energieausweis gemäß der EnEV 2014 erstellt werden. Daher entfällt bei einer Immobilie mit einem älteren Energiepass die Energieeffizienzklasse im Inserat.

Wer seine Immobilie weder verkaufen noch vermieten möchte, ist nicht verpflichtet, einen Energieausweis erstellen zu lassen.

Sind im dem Energieausweis Modernisierungsempfehlungen enthalten, wie zum Beispiel „das Dach oder die Fassade auf Wärmeschutz oder Isolierung zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern“, muss nicht gleich das Dach neu gedeckt oder ein Vollwärmeschutz angebracht werden. Es sind lediglich unverbindliche Empfehlungen von Seiten des Energieberaters.

Heizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen ausgetauscht werden, sofern es sich nicht um Brennwert- oder Niedertemperaturkessel handelt. Diese Regelung gilt nicht für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Auch wenn der Eigentümer eines Zweifamilienhauses seit dem 01.02.2002 eine Wohnung selbst bewohnt hat, kommt er um den Austausch herum. Erfolgt allerdings ein Eigentumswechsel, dann ist der neue Eigentümer verpflichtet, den alten Kessel innerhalb von 2 Jahren auszutauschen.

Der Verbrauchsausweis wird anhand des Verbrauches festgestellt. Dazu sind mindestens drei aufeinanderfolgende Abrechnungsperioden auszuwerten (also z. B. 2011, 2012 und 2013). Die Kosten für die Erstellung liegen zwischen € 20,- und € 50,-. Für die Ermittlung werden lediglich die letzten drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden von Gas, Strom oder Öl benötigt. Daher ist ein Termin mit dem Energieberater vor Ort nicht notwendig. In der Regel hat der Hausverwalter den Verbrauchsausweis bereits erstellt, und er kann daher auch über ihn angefordert werden.

Beim Bedarfsausweis werden genaue Gebäudedaten herangezogen. Dazu gehören Gebäudeart, Abmessungen des Gebäudes, Volumen, Wohn- und Nutzfläche, Aufbau der Wände, Decken und des Daches, Anzahl der Fenster, Berücksichtigung von Wintergärten usw. Die Kosten für die Erstellung eines Bedarfsausweises liegen zwischen ca. € 350,- und € 500,-. Beim Bedarfsausweis erscheint der Energieberater vor Ort und nimmt diese Daten auf. Wie es der Name schon sagt, soll der Bedarfsausweis eine Einschätzung des künftigen Energiebedarfs des Hauses angeben.

Der Energieausweis muss immer für ein ganzes Gebäude erstellt werden und nicht für jede einzelne Wohnung.

Es besteht Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis:

1. für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten unabhängig vom Baujahr

2. für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt worden ist.

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, müssen Bedarfsausweise erstellt werden.

Dass ein unrenoviertes Haus aus den 50er oder 60er Jahren keinen guten Energieverbrauchswert hat, kann sich jeder denken, der sich einigermaßen mit der Materie auskennt. Da der Erwerber es ohnehin renovieren und energietechnisch modernisieren wird, kann man sich über den Sinn eines Energiepasses streiten. Jedoch: Gesetz ist Gesetz, und immer mehr Banken wollen vor der Darlehensvergabe ebenfalls einen Energieausweis sehen.

Wenn wir schon dabei sind, noch ein Wort zu Stromheizungen. Es gibt ab dem 01.01.2020 ein generelles Verbot für Nachtspeicherheizungen. Dieses Verbot gilt nur für Elektroheizungen mit Nachtspeicheröfen. Weiterhin gibt es sehr viele Ausnahmeregelungen. Daher ist es angebracht, sich erst zu informieren, bevor eine neue Heizanlage bestellt wird. Gerne sind wir dabei behilflich.

Durch einen Kooperationsvertrag mit einem großen Unternehmen sind wir in der Lage, einen Bedarfsausweis für unter € 200,- erstellen zu lassen. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen oder Fragen zur EnEV 2014 haben, können und sollten Sie uns gerne und jederzeit kontaktieren.
© Spieler & Seeberger Immobilienmakler Stuttgart

 

Weitere Informationen zum Energieausweis: Artikel von Verbraucherzentrale

Die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH

Spieler & Seeberger sind seit mehr als 25 Jahren im Großraum Stuttgart und Umgebung tätig. Durch Ihr einzigartiges Wertermittlungsverfahren und Ihren außergewöhnlichen Service sind Spieler & Seeberger nicht nur bei Stammkunden als der sympathische Qualitätsmakler bekannt, sondern erhielten zahlreiche Auszeichnungen in namhaften Magazinen, die diese Titulierung bestätigen. Mitunter wurde die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH auf Platz 2 der besten Immobilienmakler Stuttgarts gewählt.

×

Rückruf vereinbaren

Termin vereinbaren


Gerne nehmen wir uns Zeit und bewerten Ihre Immobilie.

    Wahrscheinlich die präziseste Wertermittlung für den Großraum Stuttgart

    Wofür benötigen Sie den Immobilienwert?

    Wählen Sie Ihren Haustyp

    Geben Sie die Wohnfläche und Grundstücksfläche an

    Geben Sie Baujahr und letzte Modernisierung an

    Welchen Ausstattungsstandard hat Ihre Immobilie?

    Welche Ausstattung besitzt Ihre Immobilie?

    Garten
    Garage (auch TG)
    Stellplatz
    Einbauküche
    Kamin
    Unterkellert

    Wie lautet die PLZ Ihrer Immobilie?

    Wie lautet Ihre Telefonnummer für Rückfragen?

    Wofür benötigen Sie den Immobilienwert?

    Wählen Sie Ihren Wohnungstyp

    Wie groß ist die Wohnung und wieviel Zimmer sind vorhanden?

    Geben Sie Baujahr und letzte Modernisierung an

    Welchen Ausstattungsstandard hat Ihre Immobilie?

    Welche Ausstattung besitzt Ihre Immobilie?

    Garten
    Garage (auch TG)
    Stellplatz
    Einbauküche
    Balkon
    Aufzug

    Wie lautet die PLZ Ihrer Immobilie?

    Wie lautet Ihre Telefonnummer für Rückfragen?

    Wofür benötigen Sie den Immobilienwert?

    Ist das Grundstück bebaut oder unbebaut?

    Wie groß ist das Grundstück?

    Wie lautet die PLZ Ihrer Immobilie?

    Wie lautet Ihre Telefonnummer für Rückfragen?