Immobilienverkauf mit Nießbrauchrecht

NießbrauchrechtWas ist eigentlich Nießbrauch?

Um das anschaulich zu machen, stellen wir uns zunächst eine andere Frage. Welche Rechte habe ich eigentlich, wenn ich etwas besitze? Allgemein lässt sich sagen: Drei verschiedene. Sie haben das Recht auf Nutzung Ihres Eigentums. Sie haben das Recht, über Ihr Eigentum zu verfügen, es also bei Bedarf zu verkaufen, zu verschenken oder zu zerstören. Und schließlich haben Sie ein Recht auf die Fruchtziehung. Jegliche Früchte, die Ihr Eigentum abwirft, gehören Ihnen. Damit sind sowohl Äpfel und Birnen auf einem Bauernhof gemeint, wie auch Miete und sonstiger Gewinn bei anderen Objekten.

Wenn Sie nun als Eigentümer einen Mietvertrag mit jemandem machen, übertragen Sie eines Ihrer drei Rechte: das Nutzungsrecht. Die Miete geht natürlich an Sie und wenn Sie Ihr Objekt verkaufen wollen, können Sie dies einfach tun.

Wenn Sie jemanden als Nießbraucher einsetzen, übertragen Sie ihm nicht nur Ihr Nutzungsrecht, sondern auch das Fruchtziehungsrecht. Das bedeutet, er darf das Objekt nutzen, vermieten, Gewinn erwirtschaften. Sie selbst verbleiben als der bloße Eigentümer, der das Verfügungsrecht hält. Verkaufen dürfen Sie das Objekt. Jedoch erlischt das Nießbrauchrecht damit nicht automatisch. Wenn nicht anders festgelegt, gilt dieses Recht – ähnlich wie der Bund der Ehe – bis zum Tod des Nießbrauchers.

Wo liegt mein Vorteil als Eigentümer?

Nießbrauch wird häufig beim Vererben genutzt. Wenn Eltern ihren Kindern ein Objekt vererben möchten und dabei nicht die gesetzliche Erbfolge einhalten möchten, oder auch aus anderen Gründen, können sie die Immobilie schon zu Lebzeiten ihren Kindern übertragen. Hierbei empfiehlt sich in der Regel für die Eltern, ein Nießbrauchrecht einzuräumen.

Damit ist gewährleistet, dass die Eltern wie bisher in dem Objekt wohnen können und auch die Miete beziehen. Sobald sie sterben, überträgt sich der volle Besitz auf die Kinder, da der Nießbrauch erloschen ist.

Gibt es Sonderregelungen?

Wie bei nahezu jedem bürokratischen Vorgang in Deutschland und speziell im Immobilienrecht gibt es nahezu nichts, was es nicht gibt. Die einzig wirklich stabilen Säulen des Nießbrauchs sind die Grundregeln, dass er unveräußerlich und unübertragbar ist. Damit ist für den Eigentümer sichergestellt, dass der Nießbrauch bis zum Schluss bei seinem auserwählten Nießbraucher bleibt.

Darüber hinaus sind den Sonderregelungen keine Grenzen gesetzt. Sie können den Nießbrauch vor dem Tod erlöschen lassen, bestimmte Bedingungen daran knüpfen und alle möglichen Vereinbarungen treffen.

Und Sie tun gut daran, dies zu tun. Denn der Gesetzgeber ist nicht an Ihrem individuellen Fall ausgerichtet. Sind am Objekt grundlegende Modernisierungen erforderlich, muss bspw. der Eigentümer zahlen, nicht der Nießbraucher. Sollten Sie dies anders vereinbaren wollen, sollte das besser im Vertrag stehen.

Das alles kann schnell kompliziert werden. Falls Sie weitere Fragen zum Nießbrauch haben, oder wissen wollen, ob sich dieses besondere Recht in Ihrem Fall lohnt – melden Sie sich einfach. Wir sind Immobilienmakler in Stuttgart und freuen uns, Ihnen helfen zu können und für Sie persönlich die beste Lösung zu finden.

Die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH

Spieler & Seeberger sind seit mehr als 25 Jahren im Großraum Stuttgart und Umgebung tätig. Durch Ihr einzigartiges Wertermittlungsverfahren und Ihren außergewöhnlichen Service sind Spieler & Seeberger nicht nur bei Stammkunden als der sympathische Qualitätsmakler bekannt, sondern erhielten zahlreiche Auszeichnungen in namhaften Magazinen, die diese Titulierung bestätigen. Mitunter wurde die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH auf Platz 2 der besten Immobilienmakler Stuttgarts gewählt.

×

Rückruf vereinbaren

Termin vereinbaren


Gerne nehmen wir uns Zeit und bewerten Ihre Immobilie.

    Wahrscheinlich die präziseste Wertermittlung für den Großraum Stuttgart

    Wofür benötigen Sie den Immobilienwert?

    Wählen Sie Ihren Haustyp

    Geben Sie die Wohnfläche und Grundstücksfläche an

    Geben Sie Baujahr und letzte Modernisierung an

    Welchen Ausstattungsstandard hat Ihre Immobilie?

    Welche Ausstattung besitzt Ihre Immobilie?

    Garten
    Garage (auch TG)
    Stellplatz
    Einbauküche
    Kamin
    Unterkellert

    Wie lautet die PLZ Ihrer Immobilie?

    Wie lautet Ihre Telefonnummer für Rückfragen?

    Wofür benötigen Sie den Immobilienwert?

    Wählen Sie Ihren Wohnungstyp

    Wie groß ist die Wohnung und wieviel Zimmer sind vorhanden?

    Geben Sie Baujahr und letzte Modernisierung an

    Welchen Ausstattungsstandard hat Ihre Immobilie?

    Welche Ausstattung besitzt Ihre Immobilie?

    Garten
    Garage (auch TG)
    Stellplatz
    Einbauküche
    Balkon
    Aufzug

    Wie lautet die PLZ Ihrer Immobilie?

    Wie lautet Ihre Telefonnummer für Rückfragen?

    Wofür benötigen Sie den Immobilienwert?

    Ist das Grundstück bebaut oder unbebaut?

    Wie groß ist das Grundstück?

    Wie lautet die PLZ Ihrer Immobilie?

    Wie lautet Ihre Telefonnummer für Rückfragen?